Meine Leistungen
Der Gesetzgeber legt die Aufgaben des Betriebsarztes in §3 AsiG (Arbeitssicherheitsgesetz) fest.
Hierzu zählt/zählen
- die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsfragen
(z.B. in der Arbeitsplatzgestaltung) - Arbeitsstättenbegehungen
- die Beratung und Aufklärung der Arbeitnehmer zu Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsfragen
(z.B. in der Benutzung von Körperschutzmitteln) - arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben werden folgende Leistungen zusätzlich angeboten:
- Reisemedizinische Beratung
- Impfberatung und Impfungen
- Verkehrsmedizinische Untersuchung nach FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
Führerscheinklassen C und D - Tauchtauglichkeitsuntersuchung (Sporttaucher) nach GTÜM
- Untersuchungen strahlenexponierter Personen