Meine Leistungen

Der Gesetzgeber legt die Aufgaben des Betriebsarztes in §3 AsiG (Arbeitssicherheitsgesetz) fest.

Hierzu zählt/zählen

  • die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsfragen
    (z.B. in der Arbeitsplatzgestaltung)
  • Arbeitsstättenbegehungen
  • die Beratung und Aufklärung der Arbeitnehmer zu Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsfragen
    (z.B. in der Benutzung von Körperschutzmitteln)
  • arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben werden folgende Leistungen zusätzlich angeboten:

  • Reisemedizinische Beratung
  • Impfberatung und Impfungen
  • Verkehrsmedizinische Untersuchung nach FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
    Führerscheinklassen C und D
  • Tauchtauglichkeitsuntersuchung (Sporttaucher) nach GTÜM
  • Untersuchungen strahlenexponierter Personen